Ausstellung

Ausstellung

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Aus|stel|lung ['au̮sʃtɛlʊŋ], die; -, -en:
1. <ohne Plural> das Ausstellen (2):
für die Ausstellung des Passes musste er 10 Euro bezahlen.
2. Sammlung von Gegenständen, die öffentlich gezeigt wird:
eine geplante, ständige, laufende, historische, sehenswerte Ausstellung; eine Ausstellung moderner Kunst; eine Ausstellung planen, eröffnen, zeigen, besuchen; in eine Ausstellung gehen; sich eine Ausstellung ansehen.
Syn.: 2 Messe, Schau.
Zus.: Dauerausstellung, Gemäldeausstellung, Sonderausstellung.

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Aus|stel|lung 〈f. 20
1. zur Ansicht zusammengestellte Sammlung, Schaustellung (Bilder\Ausstellung, Hunde\Ausstellung, Möbel\Ausstellung)
2. (amtl.) Ausfertigung (von Pässen, Wechseln usw.)
● \Ausstellung Alter Meister; eine \Ausstellung besuchen, veranstalten; in eine \Ausstellung gehen

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Aus|stel|lung , die; -, -en:
1. <Pl. selten> das Ausstellen (1, 2, 3).
2. Veranstaltung, bei der bestimmte wirtschaftliche od. künstlerische Erzeugnisse zur Schau gestellt werden; Schau:
eine landwirtschaftliche A.;
eine A. moderner Kunst;
eine A. eröffnen;
in eine A. gehen.

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Ausstellung,
 
öffentliche Veranstaltung, gewöhnlich in eigens hierfür bestimmten Ausstellungsräumen (Ausstellungsbauten), um wirtschaftliche, technische oder künstlerische Erzeugnisse sowie Ergebnisse wissenschaftlicher Forschungstätigkeit zur Schau zu stellen oder um einen Ausschnitt aus der Geschichte der Gesellschaft, der Organisation des öffentlichen Lebens und seinen Problemen zu veranschaulichen. Ausstellungen sollen Erfindungen, neue Herstellungsmethoden, Erzeugnisse u. a. einführen und konkurrierende Produkte in einer Leistungsschau zum Vergleich stellen (wirtschaftliche Ausstellung), Sammlungsbestände der Museen, private Kunstsammlungen und unter besonders Gesichtspunkten zusammengestellte Exponate zugänglich machen (Kunstausstellung) oder einen weiten Personenkreis für bestimmte Probleme (z. B. Stadtplanung, Umweltschutz) interessieren und zur kritischen Auseinandersetzung veranlassen.
 
Wirtschaftliche Ausstellungen sind gemäß § 65 Gewerbeordnung zeitlich begrenzte Veranstaltungen, auf denen eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Regionen ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zwecke der Absatzförderung informiert. Die Grenze zwischen Ausstellung und Messe ist fließend. Bei Ausstellungen überwiegt der Informationscharakter, es wird in d. R. ein kleinerer Ausschnitt aus dem Angebot der Aussteller gezeigt, Zielgruppen sind neben den Wiederverkäufern die Endverbraucher (Verbraucherausstellung).
 
Neben allgemeinen Ausstellungen, auf denen die Wirtschaftszweige einer Region ihr Warenangebot zeigen, werden zunehmend Fachausstellungen veranstaltet, die sich produkt- oder bedarfsspezifisch an gewerbliche und private Abnehmer wenden (z. B. Hauswirtschaftsausstellungen, Freizeitausstellungen, Landwirtschaftsausstellungen). Eine besondere Stellung nehmen die Weltausstellungen ein, die wirtschaftliche und kulturelle Elemente verbinden.
 
Abgesehen von Vorläufern in der Mitte des 18. Jahrhunderts, fand 1793 im Pariser Louvre die erste Ausstellung statt; sie stand im Zeichen der staatlichen Gewerbeförderung und wurde zum Vorbild für ähnliche Veranstaltungen in anderen europäischen Ländern. In der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts begannen sich Fachausstellungen herauszubilden. Das spektakulärste Ereignis war die erste Weltausstellung in London 1851.
 
 
K. Meyer-Hentschel u. R. Riedermann: Märkte, Messen, A. (1980);
 H. Zebhauser: Messen u. A. (1980);
 W. Friebe: Vom Kristallpalast zum Sonnenturm. Eine Kulturgesch. der Welt-A. (1983).

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Aus|stel|lung, die; -, -en: 1. <Pl. selten> das Ausstellen (1, 2, 3). 2. Veranstaltung, bei der bestimmte wirtschaftliche od. künstlerische Erzeugnisse zur Schau gestellt werden; Schau: eine landwirtschaftliche A.; eine A. moderner Kunst; eine A. eröffnen; in eine A. gehen. 3. <meist Pl.> (veraltend) kritische Anmerkung; Einwand: über die -en seiner Frau mit einem Achselzucken oder einer schneidenden Antwort hinwegzugehen (Musil, Mann 204); *-en machen (Papierdt.; etw. auszusetzen haben).

Universal-Lexikon. 2012.

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